Information Rehasport Krebserkrankung
Wer stellt die Verordnung aus und was muss der Teilnehmer tun?
- Rehasport kann und darf von jedem Arzt auf dem Formblatt 56 verordnet werden, soweit er behandelnde Arzt den Bedarf dafür sieht.
- Der Teilnehmer muss die Verordnung unterschreiben und unter Leistungsträger "SKG Sprendlingen 1886 e.V." eintragen.
- Das ausgefüllte Formular muss vom Kostenträger (in der Regel die Krankenkasse) genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn Sie persönlich zur Krankenkasse gehen bekommen Sie die Genehmigung in der Regel sofort.
- Mit der genehmigten Verordnung können Sie mit dem Rehasport beginnen bzw sich bei uns anmelden!
Eine Teilnahme am Rehasport Kurs ist nur nach Anmeldung bei der SKG Sprendlingen mit genehmigter Verordnung möglich.
- Rehasport ist mit genehmigter Verordnung für Sie kostenfrei. Sie müssen lediglich vor jeder Kursstunde in der Anwesenheitsliste unterschreiben, die Abrechnung erfolgt durch die SKG Sprendlingen mit der Krankenkasse.